Feuerwerksverbot in der Altstadt
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der historischen Altstadt von Lügde ist tabu
Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren. Sie enthalten nicht unerhebliche Mengen explosionsgefährlicher Stoffe.Die Stadt Lügde informiert über die bestehende gesetzliche Regelung in § 23 Abs. 1der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Diese Verordnung gilt auch in der Stadt Lügde. Insbesondere die historische Altstadt besteht hauptsächlich aus Fachwerkhäusern, viele davon denkmalgeschützt. Diese Gebäude grenzen in der Regel direkt ans nächste Fachwerkhaus, wodurch eine besondere Brandgefährdung besteht. Durch die Anordnung dieser Fachwerkshäuser besteht im gesamten Altstadtbereich einschließlich der Abstandsflächen um dieStadtmauer herum ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.Bei der Auswahl des Abschussortes ist zusätzlich noch die Steighöhe der Raketen zu beachten. Bei größeren Steighöhen sind die Abstände unter Berücksichtigung der Wirkung von starkem Wind so zu wählen, dass keine Gefährdung entsteht. Dieses trifft auch auf die angrenzenden Bereiche z.B. die Höxterstraße mit Parkplatz Tennisplätze, den Schützenplatz, den Kreisel am Kloster und den Emmerauenpark ins besondere im Bereich Emmerbrücke / Brückenstraße zu.
Direkt an derStadtmauer stehen hier mehrere Fachwerkhäuser, zu denen der Mindestabstand grundsätzlich einzuhalten ist. Darüber hinaus kann aber auch unter Berücksichtigung der aktuellen Klima- und Umweltschutzdiskussion die erhebliche Feinstaubbelastung ebenso problematisch sein wie der sich aus den Feuerwerken ergebende Müll. Und auch für Tiere bedeutetdas Silvesterfeuerwerk Stress pur. Deshalb sollte jeder vor dem Kauf darüber nachdenken, vielleicht ein bisschen weniger oder kleineres Feuerwerk zu verwenden oder sich mal nur über den Anblick zu erfreuen.
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