Lügde

Regelungen zum Schutz der heimischen Wildtiere

Das Frühjahr ist für alle Wildtiere eine besonders sensible Zeit, denn es ist Fortpflanzungszeit. In dieser Zeit ist es daher besonders wichtig, die Wildtiere nicht zu stören. Vögel brüten nicht nur in Hecken und auf Bäumen, sondern auch auf dem Boden. Hasen, Rehe und Wildschweine sind trächtig oder haben schon ihren schutzbedürftigen Nachwuchs. In dieser sogenannten Brut- und Setzzeit, etwa vom 1. April bis zum 15. Juli, brauchen die Wildtiere in Feld und Flur sowie in Wäldern unsere besondere Mitwirkung. Aber auch an Gewässern sollten wir auf alle Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen achten. 

Bei Spaziergängen, insbesondere mit Hunden, ist eine besondere Rücksichtnahme erforderlich. Oft wird nicht bedacht, dass Jungtiere schon allein durch einen freilaufenden Hund gestört oder sogar getötet werden können. Wenn Vögel aus ihrem Nest verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen und absterben. Trächtige Rehe könnten gehetzt, Rehkitze durch die Störung verletzt oder sogar verlassen werden. Hunde sollten gerade jetzt auch nicht in die Gewässer gelassen werden. Aber auch Querfeldein-Spaziergänge ohne Hund setzen die Tiere in dieser Zeit besonderem Stress aus. 

„Die Brut- und Setzzeit ist eine essenzielle Phase für die heimischen Wildtiere, in der wir umso mehr gefordert sind, Ihnen Schutz und Raum zu gewähren. Gerade in dieser Zeit sollten wir als Gemeinschaft verantwortungsbewusst handeln und durch respektvolles Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Natur leisten“, appelliert Daniela Wendt, Fachbereichsleitung Ordnung und Soziales. 

In Wäldern und der Feldflur außerhalb von Naturschutzgebieten besteht gesetzlich kein Leinenzwang, sofern die Hunde auf den Wegen bleiben und die Halter*innen ihr Tier jederzeit unter Kontrolle haben. „Ihr Hund muss auf Zuruf sofort zurückkehren. Trotzdem sollte das Anleinen zu dieser Zeit selbstverständlich sein.“, so Daniela Wendt. Vor allem im Bereich der Emmerauen sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Verstöße gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz können mit Geldbußen geahndet werden. Im gesamten öffentlichen Raum im Stadtgebiet (Grün- und Parkanlagen, Straßenraum, öffentliche Plätze und Gebäude etc.) besteht darüber hinaus grundsätzlich Leinenpflicht.

Die Stadt Lügde bittet alle Besucher*innen besonders beim Besuch der Emmerauen und aller anderen Schutzgebiete und Freiflächen, durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die dortige vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen und zu erhalten.

Foto: Stadt Lügde

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