Denkmalförderung 2026
Neue Denkmalförderung des Landes NRW ab 2026
Ab dem 01. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Förderrichtlinie für die Denkmalpflege. Ziel ist es, den Erhalt von Denkmälern einfacher, transparenter und digitaler zu unterstützen. Die Stadt Lügde informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Neuerungen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmälern, etwa Instandsetzungen, Restaurierungen oder Sicherungsarbeiten. Antragsberechtigt sind private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen sowie Gemeinden
Private Antragstellende können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen, denkmalbedingten Kosten erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt ab 2026 ausschließlich digital über das Landesportal: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/.
Bewilligte Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird daher empfohlen.
Weiterhin erhalten die Städte und Gemeinden zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500,00 €.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Interessierte unter auf der Homepage der Stadt Lügde unter https://luegde.de/Service-Verwaltung/Stadtentwicklung/.
Auch kann dort digital der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt werden.
Bild: Zur Verfügung gestellt von der Stadt Lügde

