Vom Leerstand zum Bestand
Mit Zuversicht und Tatendrang gegen leere Geschäfte in Bad Pyrmont
Leere Schaufenster prägen das Bild der Innenstadt Bad Pyrmonts. Doch das soll sich bald ändern! Stefan Stuckenberg, Wirtschaftsförderer der Stadt, setzt alles daran, dem Leerstand entgegenzuwirken.
Von Schaufensterfolien bis hin zu neuen Ideen, die Förderrichtlinien vereinfachen und ergänzen sollen – vieles ist bereits in Planung. Wir berichten im „Treffpunkt“ über die Ansätze, Maßnahmen und Pläne zur Belebung der Innenstadt und begleiten die Arbeit von Stefan Stuckenberg in mehreren Teilen.
Was bisher geschah
Vor gut zweieinhalb Jahren – im Juni 2022 – begann die Reise: Ein Antrag der CDU führte zur Einrichtung der Wirtschaftsförderung in Bad Pyrmont. Am 13. Oktober 2022 trat die Förderrichtlinie in Kraft. Seitdem wurden acht Projekte vollständig und zwei weitere teilweise gefördert.
Auch für 2025 liegen bereits zwei Anträge vor, die aktuell bearbeitet werden. Um weiterhin Aufmerksamkeit für die Förderung zu schaffen, wurden leerstehende Ladengeschäfte in Zusammenarbeit mit Vermietern und Eigentümern mit Klebefolien versehen. Diese Folien kaschieren nicht nur den Leerstand, sondern werben auch aktiv für die Fördermöglichkeiten. Ein QR-Code auf den Schaufenstern führt Interessierte direkt zur Website der Stadt Bad Pyrmont, wo sie sich über die Förderung informieren können.
„Als gebürtiger Bad Pyrmonter ist das Leerstandsmanagement ein Herzensprojekt für mich“, sagt Stuckenberg. „Die Stadt nach vorn zu bringen, liegt mir sehr am Herzen.“
Neue Chancen nutzen
Trotzdem bleibt die Lage herausfordernd: „Die Kaufkraft vor Ort ist gesunken, der Onlinehandel setzt den lokalen Geschäften stark zu“, betont Stuckenberg. Doch sei da auch jeder Pyrmonter gefragt. „Wir müssen stolz auf das sein, was wir schon haben“, sagt Stuckenberg.
Bad Pyrmont ist keine leere Wüste, in der das Shoppingerlebnis ausfällt. Ganz im Gegenteil. Jeder, der durch Bad Pyrmont schlendert, sieht nicht nur den Leerstand, sondern auch die existierenden Läden. Diese gilt es zu unterstützen. „Denn wenn wir das nicht tun, fallen auch die Geschäfte weg, die wir haben“, so Stuckenberg.
Darauf kann nur aufgebaut werden!
Frische Ideen und neue Konzepte sollen dazu beitragen, das Einkaufserlebnis in Bad Pyrmont voranzutreiben und zu verändern. So sieht es nämlich auch die Förderrichtlinie vor: Das Alleinstellungsmerkmal und der Mehrwert der zu fördernden Geschäftsidee sei ausschlaggebend.
„Einen weiteren Frisör oder ein weiteres Kosmetikstudio, das sich kaum von den bereits ansässigen unterscheidet, werden dann keine Förderung erhalten“, so Stuckenberg. Es geht also darum, mit einer einzigartigen Idee die Stadt zu bereichern.
Das ist geplant
Um potenzielle Gründer anzusprechen, setzt Stuckenberg auf aktives Marketing: Außenwerbung und Anzeigen sollen zeigen, dass Bad Pyrmont ein attraktiver Standort für neue Unternehmen ist.
„Am Ende des Tages freue ich mich, wenn jemand den Mut hat, hier in Bad Pyrmont etwas zu machen“, sagt er im Interview.
Ihm sei klar, dass es viel Überwindung koste, bei der aktuellen Marktlage den Schritt Richtung Selbstständigkeit zu wagen und ein stationäres Geschäft zu eröffnen. Doch solle das niemanden davon abhalten, sich auszuprobieren und zu verwirklichen.
„Wir haben die Förderrichtlinie auch noch einmal evaluiert“, sagt Stuckenberg. Vereinfacht soll sie werden. Ebenso sollen einige Ergänzungen eingearbeitet werden. Was sich hier konkret ändern wird, werden wir im zweiten Teil dieser Reihe näher beleuchten können. Diese Evaluation betrifft nämlich nicht nur die Richtlinie zur Förderung und Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Innenstadt.
Um Interessierte und Vermieter schneller zusammenzubringen, plant Stuckenberg auch ein so genanntes Leerstandskatastar auf der Homepage der Stadt Bad Pyrmont zu veröffentlichen. Dieses Leerstandskatastar solle dann wie eine Art Exposé funktionieren, so Stuckenberg. Darin seien dann die wichtigsten Eckdaten der Immobilie zusammen mit Bildern erfasst, sodass Interessenten einen schnellen, ersten Eindruck gewinnen könnten.
In dem Kontext sei auch daran gedacht worden, dass viele der Immobilien in einem eher schlechten Zustand seien. Dies umfasst ggf. eine alte, energetisch schlechte Einfach-Verglasung der Schaufenster oder auch Makel, die dem langen Leerstand zuschulden seien. Hier sei denkbar, dass in Zusammenarbeit mit dem Städtebau ein Sanierungsplan möglich wäre.
Erste Ergebnisse
Mit den Eigentümern der Fürstenbuchhandlung und dem ehemaligen Geschäft „Genuss-Lust“ sei vor kurzem ein Gespräch geführt worden, das vielversprechend in die Zukunft schaute. Man strebe eine zeitnahe Wiedervermietung an und sei voller guter Dinge.
Auch konnten bereits einige Dienstleister angesiedelt werden. Diese kämen vor allem aus dem Gesundheitssektor. Bisher fällt das Vitalzentrum am Brunnenplatz darunter. Aber auch einige der laufenden Anträge kämen vor allem aus dem Gesundheitssektor und dem dienstleistenden Sektor.
Der Antrag
Der Antrag als solcher sei barrierefrei und einfach zu stellen. „Wichtig ist nur ein sauberer Businessplan und ein Konzept“, erklärt Stuckenberg. „Gerade das Konzept muss so konkret wie möglich sein. Es muss zeigen, dass sich Gedanken gemacht wurden, vor allem um die Finanzierung, eventuellen Umsatz und Gewinn und welche Ausgaben aufkommen könnten. Wir möchten so auch Mehrwert in die Stadt bekommen. Das heißt, dass Alleinstellungsmerkmale prägnant erkennbar sein müssen, die die Stadt bereichert“, fährt er fort. Der Förderantrag als solcher sei auch einfach auszufüllen. Wenn aber Gesprächsbedarf bestünde, wäre er auch persönlich oder telefonisch erreichbar.
Die Bearbeitung des Antrages bedürfte dann etwa einen Monat.
Ausblick
Das Treffpunkt-Magazin ist weiterhin mit dem Wirtschaftsförderer Stefan Stuckenberg im Austausch. In der Mai-Ausgabe des Treffpunkts werden wir Sie über weitere Ergebnisse und Pläne informieren. Bleiben Sie gespannt!
Richtlinie im Überblick (gern letzte Seite, als Übersicht)
Die Förderrichtlinie umfasst die Innenstadt Bad Pyrmonts und folgende Straßen:
Altenauplatz, Altenaustraße, Am Hylligen Born, Bäckerstraße, Bathildisstraße, Borchardtsweg, Brunnenplatz, Brunnenstraße, Hauptallee, Heiligenangerstraße, Humboldtstraße, Kaiserplatz, Kirchstraße, Lortzingstraße, Luisenstraße, Oesdorfer Platz, Oesdorfer Straße, Postweg, Rathausstraße

Fördermittel im Detail:
Mietzuschuss: Für die ersten 12 Monate werden 65 % der Nettokaltmiete übernommen, in den darauffolgenden 12 Monaten 35 %.
Anschubfinanzierung: Einmalige Unterstützung bis zu 5.000 € für Renovierungskosten oder die Erstbeschaffung von Geschäfts- bzw. Büroausstattung.