Böllerverbot zum Jahreswechsel in Teilen der Innenstadt
Bad Pyrmont verfügt über zahlreiche schützenswerte Baudenkmäler sowie eine dichte Bebauung durch verkleidete ursprüngliche Fachwerkbauten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat daher in seiner Sitzung am 13.11.2025 wiederum ein sogenanntes Böllerverbot im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen: Im Zeitraum vom 31.12.2025 (Silvester), 18:00 Uhr, bis Neujahrmorgen (01.01.2026), 10:00 Uhr, sind das Mitführen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in Teilen des Stadtgebiets verboten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalischer Feuer, Bodenwirbel und Feuertöpfe, die grundsätzlich ab dem 28. bis 31.12. eines jeden Jahres an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen.
Bürgermeister Klaus Blome: „Ich appelliere an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Pyrmont, sich an das Böllerverbot zu halten. Brand- und Denkmalschutz, Klimaschutz und die Reduzierung der Lärmimmissionen liefern stichhaltige Gründe, auf das Böllern zum Jahreswechsel zu verzichten. Schützen wir uns gegenseitig und unsere wertvolle Bausubstanz in Bad Pyrmont, indem wir den Jahreswechsel wiederum besonnen begehen.“
Grafik: räumlicher Geltungsbereich des sogen. Böllerverbots, Quelle: Stadt Bad Pyrmont
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