Bad Pyrmont

Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit 2025

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Damit gilt ab heute auch in Bad Pyrmonts Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden.
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört. Die Stadt bittet deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis für die Notwendigkeit, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt zu leisten.