Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Hannover und das Amtsgericht Hameln für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Liste liegt in der Zeit vom 16.08. bis einschließlich 23.08.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Zi. 320, während der Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 – 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bad Pyrmont, 16.08.2023
Stadt Bad Pyrmont – Der Bürgermeister