Gemeinsam mehr aus Lügdes historischem Stadtkern machen
Stadt Lügde unterstützt private Eigentümer bei der Aufwertung ihrer Immobilien
Der historische Stadtkern lebt nicht nur von seinen Straßen und Plätzen, sondern ganz wesentlich von den vielen privaten Gebäuden, Fassaden, Höfen und Grundstücken. Die Stadt Lügde möchte deshalb Eigentümerinnen und Eigentümer ermutigen, notwendige oder geplante Investitionen in ihre Immobilien mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung zu verbinden.
Mit dem „Hinterhof- und Fassadenprogramm“ steht dafür ein attraktives Förderinstrument zur Verfügung. Private Maßnahmen zur Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Gefördert werden können beispielsweise die Verbesserung von Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Arbeiten an Dachflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen, ortstypische Bruchsteinmauern sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Hofflächen.
Dabei versteht sich die Stadtverwaltung ausdrücklich als Partner der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer eine Sanierung oder Aufwertung seiner Immobilie plant oder zunächst wissen möchte, welche Möglichkeiten für das eigene Gebäude bestehen, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Stadt suchen.
„Wir möchten nicht nur öffentliche Straßen und Plätze aufwerten, sondern gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern den gesamten historischen Stadtkern weiterentwickeln. Dafür stehen Fördermittel zur Verfügung, und unser ausdrücklicher Wunsch ist, dass diese auch bei den privaten Immobilien ankommen. Deshalb gilt: Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten, zeigen Möglichkeiten auf und möchten gemeinsam gute Lösungen für die Gebäude und für unsere Innenstadt finden“, betont Bürgermeister Torben Blome.
Dass dieses Zusammenspiel funktioniert, zeigen bereits zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmen im historischen Stadtkern. Ein aktuelles Beispiel ist die Fassadensanierung der Familie Blum in der Vorderen Straße. Die Maßnahme zeigt anschaulich, wie private Investitionen und öffentliche Förderung ineinandergreifen können: Die Eigentümer investieren in den langfristigen Erhalt und die Attraktivität ihrer Immobilie – und gleichzeitig profitiert das Erscheinungsbild der gesamten Straße und damit des historischen Stadtkerns.
Gerade dort, wo Gebäude oder Grundstücke heute noch gestalterische oder bauliche Defizite aufweisen, sieht die Stadt große Chancen. Ziel ist ausdrücklich, gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Verbesserungen anzustoßen, anstatt lediglich Anforderungen an sie zu stellen. Die Städtebauförderung eröffnet hierfür einen finanziellen Spielraum, der manche Investition erleichtern oder überhaupt erst möglich machen kann.
Die Förderung beträgt grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von jeweils bis zu 10.000 Euro für Gebäudeaußenfassaden und Dächer sowie bis zu 5.000 Euro für Bruchsteinmauern und Hofflächen- beziehungsweise Rückbaumaßnahmen möglich. Bei Maßnahmen von besonderem städtischem Interesse kann die Gesamtförderung eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30.000 Euro betragen.
Wichtig für alle, die über eine Maßnahme nachdenken: Der Kontakt zur Stadt sollte möglichst vor der Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferauftrags gilt grundsätzlich als Maßnahmenbeginn.
Die Stadt Lügde lädt deshalb alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Fördergebiet ein, auch mit einer ersten Idee oder noch ohne konkrete Planung auf die Verwaltung zuzukommen. Gemeinsam kann geprüft werden, ob eine Maßnahme grundsätzlich zum Förderprogramm passt und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Denn jede aufgewertete Immobilie ist zugleich ein Gewinn für den gesamten historischen Stadtkern.
Für Eigentümer aus den Ortsteilen gibt es auch Möglichkeiten: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Erhalt regionaltypischer und ortsüblicher ländlicher Bausubstanz im Rahmen des Förderprogramms Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Bildrechte Stadt Lügde

