Kinderkrankengeld und Freistellung – wer zahlt, wenn der Nachwuchs krank wird?
txn. In Grundschulen und Kindergärten jagt im Winter häufig eine Erkältungswelle die nächste – und viele Eltern stehen vor der Aufgabe, trotz beruflicher Verpflichtungen ihre Kinder gesund zu pflegen. Die Gesetzeslage ist in solchen Fällen allerdings eindeutig: Müttern und Vätern steht eine bezahlte Freistellung zu, wenn Kinder unter zwölf Jahren erkranken.
„Der Gesetzgeber hat hier ein klares Zeichen für das Eltern- und Kindeswohl gesetzt,“ so Petra Timm, Pressesprecherin von Deutschlands führendem Personaldienstleister Randstad. „Arbeitnehmende sollten allerdings frühzeitig klären, wer die Ausgleichszahlung zu leisten hat: der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.“
Zahlt der Arbeitgeber, erhalten freigestellte Elternteile ihr volles Gehalt. Anders verhält es sich beim Kinderkrankengeld von der Krankenkasse: Dieses liegt in der Regel bei 90 % des Nettoverdienstes oder 70 % des Bruttoeinkommens. In beiden Fällen muss schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Auch gibt es eine Obergrenze für die Anzahl an Tagen im Jahr, für die Eltern eine Freistellung beantragen können.

txn. Berufstätige Mütter und Väter können zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben, die bezahlte Freistellung vergütet entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
txn-Foto: Halfpoint/Adobe Stock/Randstad