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Bürgermeister Torben Blome unterstützt Forderung der DEHOGA-Lippe zur Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent

„Die gastronomischen Betriebe sind essentiell für attraktive Städte und Orte“

Seit dem 1.7.2020 gilt in der Gastronomie und dem Hotelgewerbe weitestgehend der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % im Vergleich zu den vor der Corona-Pandemie gültigen Regelsatz von 19 %. Diese Regelung läuft nach aktueller Gesetzeslage zum 31.12.2023 aus und würde ab dem 01.01.2024 einen deutlichen Kosten- und Preisanstieg zur Folge haben. Mit dramatischen Folgen und einem weiteren Kostenschock. Vor dieser Entwicklung warnte bereits der Präsident der DEHOGA-Lippe Holger Lemke in der letzten Ausgabe „GASTliches LIPPE“.

Auch Lügdes Bürgermeister Torben Blome sieht das dringende Erfordernis für die Entfristung der Regelung: „Wir haben in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang der Betriebe in ganz Lippe zu verzeichnen. Gerade die Pandemie, die Kostensteigerungen im Energiebereich und die weiterhin überdurchschnittlich hohe Inflation sowie die deutlich gestiegenen Personalkosten waren bereits enorme Herausforderungen. Die Betriebe brauchen jetzt eine Phase der steuerlichen Kostensicherheit, außerdem muss ein Restaurantbesuch auch für alle gesellschaftlichen Schichten weiterhin erschwinglich sein. Das ist für mich gesellschaftliche Teilhabe.“

Mit Blick auf viele staatliche und kommunale Förderprogramme zur Attraktivierung der Städte und der Wirtschaftsförderung sieht Blome auch die Gefahr für die Kommunen, wenn weitere gastronomische Betriebe aufgeben.

„Was nutzen uns schön gestaltete Straßen, Plätze und Wege, wenn man kaum noch die Möglichkeit hat dies auch bei einem guten Essen und Getränk zu genießen. Gerade die in den letzten Jahren verstärkt wahrnehmbare Verödung von Innenstadtlagen und Ortskernen hat viel mit den Frequenzverlusten durch einen Rückgang der gastromischen Betriebe zu tun. Diese Entwicklung darf nicht noch durch einen weiteren Preisanstieg bei den betroffenen Betrieben verstärkt werden“, so Blome.

Die Steuermindereinnahmen durch die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes sollten aus seiner Sicht durch Kürzungen bei Förderprogrammen kompensiert werden, die ohnehin nicht wirklich erfolgreich verlaufen, deren Wirkung wenig zielgerichtet ist oder in den Bereich „nice to have“ fallen. Es sollten keinesfalls neue Schulden gemacht werden.

Bildrechte: Stadt Lügde

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