Bad Pyrmont: E-Autos parken bald umsonst. Alle anderen zahlen das Doppelte
Änderung der Parkgebührenverordnung in Bad Pyrmont tritt in Kraft!
Am 15.12.2022 hatte der Rat der Stadt Bad Pyrmont die Änderung der Parkgebührenverordnung beschlossen. Aufgrund von Personal- und Lieferengpässen konnte der Beschluss jedoch bislang noch nicht in die Tat umgesetzt werden.
Am Montag nächster Woche wird nun die beauftragte Fachfirma die 13 städtischen Parkscheinautomaten sowie die 3 Parkscheinautomaten im – von den Stadtwerken bewirtschafteten – Parkhaus mit der notwendigen Hard- und Software umrüsten.
Ab dem 24.04.2023 gelten somit die Regelungen der neuen Parkgebührenverordnung, die für die Nutzer folgende wesentliche Änderungen beinhaltet:
- Die Gebührenhöhe wird einheitlich auf 1,00 € pro Stunde bei einer Parkhöchstzeit von 2 Stunden festgesetzt (bislang 0,50 € pro Stunde)
- Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die im Sinne des §3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) privilegiert sind, sind von der Gebührenpflicht befreit; sie müssen mit dem E-Kennzeichen zugelassen sein! Auch für diese Fahrzeuge gilt die Parkhöchstdauer von 2 Stunden, wobei der Parkbeginn per Parkscheibe nachzuweisen ist
- Für den Zeitraum von 15 Minuten ist das Parken kostenlos. Es ist ein entsprechendes Parkticket an den Parkscheinautomaten zu lösen („Brötchentaste“) bzw. – im Bereich der Bewirtschaftung mittels Parkscheibe – diese bei Parkbeginn auszulegen